Während dieser ganzen Zeit habe es die Beklagte unterlassen, die Klägerin, die sich mit ihrer Beschwerde im April 2021 exponiert habe, in irgendeiner Weise zu schützen. Weder habe die Beklagte C._____ wenigstens räumlich von der Klägerin getrennt, noch habe sie (die Beklagte) sichergestellt, dass die Klägerin C._____ nicht mehr ausgesetzt sein würde, auch nicht nach seiner Konfrontation mit ihren Vorwürfen. Im Gegenteil habe die Beklagte versucht, die Klägerin zunehmend zu isolieren und zu marginalisierten.