chen könne" 48/c "am Jahresendgespräch 2019", betr. "obwohl du eine Frau bist, hast du brilliert" "Am 9. Mai 2017"). Es ist fraglich, ob dieses Rechtsbegehren den Bestimmtheitsanforderungen genügt. Das Rechtsbegehren liesse sich aber unter Beizug der Begründung wohl insofern konkretisieren sowie interpretieren und entsprechend umformulieren, womit der Bestimmtheit genüge getan werden könnte. Um nicht überspitztem Formalismus zu verfallen, ist das Rechtsbegehren gemäss Ziffer 2 als noch knapp genügend bestimmt anzusehen.