Sie stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass sich diese Verletzungen nicht an einzelnen Verfehlungen festmachen liessen, weshalb die gewählte Umschreibung gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 genüge. Dem ist mit Hinweis auf das Erfordernis der Bestimmtheit der Rechtsbegehren zu widersprechen. Mit einer Feststellungsklage will eine klagende Partei die Widerrechtlichkeit eines bestimmten Verhaltens der beklagten Partei feststellen lassen (BSK ZPO-WEBER, Art. 88, N 7).