Die Klägerin verlangt mit ihrem Rechtsbegehren in Ziffer 1 die Feststellung, dass die Beklagte die Persönlichkeit der Klägerin widerrechtlich verletzt, ihre Fürsorgepflicht verletzt und die Klägerin im Sinne des GlG diskriminiert hat, indem C._____ sie seit 2007 systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt hat, insbesondere durch seine Äusserungen über das Geschlecht und die Nationalität der Klägerin. Sie stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass sich diese Verletzungen nicht an einzelnen Verfehlungen festmachen liessen, weshalb die gewählte Umschreibung gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 genüge.