2.6. In Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 verlangt die Klägerin gestützt auf Art. 28 ZGB, Art. 4 f. GlG und Art. 328 OR die Feststellung, dass sie sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt wurde, insbesondere durch Äusserungen über ihr Geschlecht und ihre Nationalität (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 1); eventualiter unter Auflistung konkreter Vorfälle (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 2). Die Klägerin begründet dies mittels Verweis auf "ein Bündel von Indizien", welches sie in (1) sexistische Kommentare und Beleidigungen, (2) Mobbing aufgrund der deutschen Nationalität der Klägerin und (3) weitere Beispiele für Fehlverhalten gliedert.