schliesslich gekündigt worden. Die Klägerin fordert hauptsächlich die Feststellung der Verletzung ihrer Persönlichkeit durch die Beklagte (Rechtsbegehren Ziffer 1 bis 3), eine Genugtuung (Rechtsbegehren Ziffer 4) sowie die Aufhebung der Kündigung (Rechtsbegehren Ziffer 5).