2.5. Der dem vorliegenden Fall zugrunde liegende behauptete Lebenssachverhalt besteht kurz zusammengefasst darin, dass die Klägerin unter anderem aufgrund ihrer Eigenschaften als Frau und als Deutsche von ihrem Vorgesetzten jahrelang sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt worden sei. Als sie sich aufgrunddessen bei der Beklagten beschwert habe, sei sie nicht geschützt und ihr - 10 -