Am 20. Mai 2021 hielt die Beklagte unter Leitung von I._____ ein virtuelles Meeting mit den Unterzeichnerinnen des …-Briefs ab. Dabei kündigte die Beklagte die Durchführung einer Untersuchung an. Mit der Untersuchung wurde J._____ von J1._____ Consulting beauftragt. Der Schlussbericht von J1._____ Consulting (nachfolgend: Schlussbericht J1._____) lag der Beklagten am 13. August 2021 vor. Am 8. September 2021 wurde C._____ von der Beklagten mit den Vorwürfen der Klägerin konfrontiert. Nach diesem Gespräch erkrankte C._____ und war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeitsfähig.