Im März 2021 wandte sich eine Gruppe von Frauen aus den B'._____-Redaktionen in einem sogenannten "…-Brief" – in welchem sie die Situation der Frauen auf den B'._____-Redaktionen scharf kritisierten – an die Geschäftsleitung und die Chefredaktionen der Beklagten. Unter den Unterzeichnerinnen befand sich auch die Klägerin. Am 9. April 2021 erhob die Klägerin gegenüber der Beklagten sodann direkte Vorwürfe gegen C._____. Die Vorwürfe bezogen sich auf diverse Vorfälle, die sich zwischen ihr und C._____ im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgespielt haben sollen. Am 20. Mai 2021 hielt die Beklagte unter Leitung von I.____