Die Klägerin arbeitete seit dem 1. Februar 2002 als Redaktorin bei der Beklagten für "D._____" des G._____s. Dort arbeitete sie mit C._____ zusammen, der ein Jahr zuvor eingetreten war. Im Jahr 2007 wurde C._____ zum Chefredaktor befördert und war somit ab diesem Zeitpunkt der Vorgesetzte der Klägerin.