gerin) und der Bemerkung (gegenüber der Klägerin und Dritten), der Pfarrer des E._____s [Kirche] schwärme für die journalistischen Leistungen der Klägerin nur deshalb, weil sie mit ihm Sex gehabt hätte; b. der Bezeichnung als "Ungefickte" (gegenüber einer Dritten); c. der Behauptung, die Klägerin habe künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen müssen (gegenüber der Klägerin und Dritten);