Rechtsbegehren: " 1. Es sei festzustellen, dass die Beklagte die Persönlichkeit der Klägerin widerrechtlich verletzt, ihre Fürsorgepflicht verletzt und die Klägerin im Sinne des GlG diskriminiert hat, indem C._____, damaliger Chefredaktor von D._____, die Klägerin seit dem Jahr 2007 systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt hat, insbesondere durch seine Äusserungen über das Geschlecht und die Nationalität der Klägerin.