− Die Klägerin verlangt, dass im Satz "Frau A._____ betrachtete Problemstellungen aus verschiedenen Blickwinkeln und zeigte jederzeit proaktiv Handlungsalternativen auf, sie brachte neue und konkret umsetzbare Ideen ein und setzte diese erfolgreich um." zwischen "auf" und "sie brachte" ein Punkt anstelle eines Kommas zu setzen sei. So, wie der Satz im Schlusszeugnis steht, ist er jedoch grammatikalisch nicht falsch, weshalb die Klägerin aufgrund der Formulierungshoheit der Beklagten als Arbeitgeberin keinen Anspruch auf die entsprechende Abänderung des Zeugnisses hat und dieser Antrag abzuweisen ist.