− Die Klägerin verlangt weiter, dass im Satz "Die ihr übertragenen Aufgaben führt sie jederzeit selbstständig, tadellos, effizient, äusserst kompetent und in einer hohen Qualität aus." das Verb "führen" im Präteritum geschrieben wird. Da es um die Leistungsbeurteilung der vergangenen Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten geht, ist die Verwendung des Präteritum grammatikalisch korrekt, weshalb der entsprechende Antrag gutzuheissen ist.