− Die Klägerin verlangt, dass im Abschnitt über ihre Leistungsbeurteilung (erster Absatz S. 2 des Zeugnisses) im Satz "Frau A._____ verfügte über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich I._____. Sie besass ausserordentliche analytische Fähigkeiten und hatte einen ausgeprägten strategischen Mindset." die Verben "verfügen" und "besitzen" im Präsens geschrieben werden. Dies entspricht dem Verkehrsüblichen, ist doch davon auszugehen, dass die Klägerin diese ihr attestierten Fähigkeiten noch immer aufweist. Der entsprechende Antrag ist gutzuheissen.