− Die Klägerin verlangt, dass im Bullet Point "Projektleitungen diverser Digitalisierungsprojekte; Einführung Zeiterfassungssystem für die gesamte B._____ Schweiz, Papierloses Arbeiten, Landing Pages für Kunden und Kandidaten" das Wort "papierlos" klein geschrieben wird. Da es sich um ein Adjektiv handelt, ist die Grossschreibung grammatikalisch falsch, was den Grundsatz des Anspruchs auf ein verkehrsübliches (mithin auch grammatikalisch fehlerfreies) Arbeitszeugnis verletzt, weshalb der entsprechende Antrag gutzuheissen ist. Anders sieht es mit dem Begehren der Klägerin aus, vor "Landing Pages" "Erstellung von" einzufügen.