VII. Arbeitszeugnis 1. Vorbringen der Klägerin 2.35. Die Klägerin führt aus, ihr sei ein Arbeitszeugnis ausgestellt worden, welches verbessert werden müsse. Sie habe ihre Änderungswünsche gelb markiert und der Beklagten zugestellt, doch es sei keine Antwort gekommen. Das Arbeitszeugnis sei entsprechend der von ihr eingereichten Beilage (act. 2/18) anzupassen und ihr auszustellen (act. 1 Rz. 111). Sie verlange lediglich ein sprachlich korrektes Arbeitszeugnis, das inhaltlich mit dem Zwischenzeugnis identisch sei (act. 12 Rz. 35).