Ihr Vorgesetzter habe gewollt, dass sie 2021 aufgrund der Pandemie auf das GA verzichte, was sie jedoch abgelehnt habe. Da das GA 2021 nicht mehr in natura bezogen werden könne, werde der Gegenwert pro rata für ein halbes Jahr als Nettobetrag eingefordert (act. 1 Rz. 108 ff., act. 12 Rz. 34).