2.29. Selbst wenn jedoch der Bonus als Lohn zu qualifizieren wäre und die Klägerin mithin grundsätzlich einen pro rata Anspruch hätte, wäre die Forderung aus den folgenden Gründen abzuweisen: Gemäss den vertraglichen Vereinbarungen ist ein Bonus nur bei Erreichen der durch die Beklagten festgelegten Unternehmensziele und individueller Zielvorgaben geschuldet (act. 5/8, - 50 -