Die Klägerin führt zu diesen vier KPIs aus, es handle sich um die Kriterien BLC Region (Business Line Contribution), GP % Total Staffing Region (Bruttomarge der Temporärvermittlungen), Perm GP Region (Bruttomarge der Festvermittlungen), Total GP Switzerland (total Bruttomarge der ganzen Schweiz). Die Beklagte bestreitet diese Ausführungen der Klägerin nicht und ebenso wenig, dass es sich dabei – was sich auch schon den Begrifflichkeiten selbst entnehmen lässt – bei den für 2020 massgebenden Zielvorgaben um von objektiven Geschäftszahlen abhängende Kriterien handelt. Allerdings ist unbestritten, dass die für den Bonus massgeblichen Zielvorgaben am Anfang jedes Jahres von der Beklagten