2.28. Dass der Bonus bzw. das variable Salär von Zielen abhängig war, die von der Arbeitgeberin festgesetzt werden, bedeutet nicht per se, dass eine Gratifikation vorliegen würde. Handelt es sich bei den massgebenden Zielen um sogenannte "hard facts", die anhand mathematischer Kriterien wie beispielsweise dem Geschäftsergebnis bestimmt werden können und nicht von der subjekti- - 49 -