2.26. Nebst höherer Bonuszahlungen gestützt auf den von ihr eingeklagten höheren Fixlohn verlangt die Klägerin auch generell eine Bonuszahlung für das Austrittsjahr 2021, in welchem sie unbestrittenermassen keinen Bonus erhielt. Zunächst ist zu eruieren, ob es sich beim Bonus um einen Lohnbestandteil oder eine Gratifikation handelt. In zweiterem Fall bestünde ein Anspruch auf einen pro rata Bonus bei unterjährigem Austritt nur, wenn dies vereinbart wäre (Art. 322d Abs. 2 OR), was vorliegend gemäss übereinstimmender Äusserungen der Parteien nicht der Fall ist (vgl. auch act. 5/3, 5/8).