Für den diskriminierungsfreien Lohn von Fr. 170'400.–, welcher vorstehend gestützt auf den Lohnvergleich und auch das Angebot der Beklagten (act. 5/11) angenommen wurde, erhielt etwa der Kollege H._____ einen tieferen Zielbonus von 40% des Fixsalärs und somit maximal Fr. 68'160.– (act. 11/16), wie die Beklagte in Bezug auf die Lohndiskrimi- - 48 -