Selbst wenn jedoch der Bonus tatsächlich als Prozentsatz des Fixlohnes definiert wäre, wie die Klägerin dies behauptet, hätte die Klägerin nicht per se einen Nachzahlungsanspruch. Betreffend des Fixlohnes ist eine Lohndiskriminierung erstellt worden und der Klägerin wurde ein entsprechender Nachzahlungsanspruch zugestanden (vgl. die Ausführungen unter Ziff. IV). Nur weil in Bezug auf den Fixlohn eine Diskriminierung vorliegt, muss dies jedoch nicht auch für den Bonus gelten.