Bei einem niedrigen Einkommen kann die Akzessorietät bereits bei einem im Verhältnis zum Lohn geringeren Bonus nicht mehr vorliegen, während bei mittleren und höheren Einkommen die Akzessorietät in der Regel erst zu verneinen ist, wenn regelmässig ein gleich hoher oder höherer Bonus als der (Fix- ) ausbezahlt wird. Massgebend sind allerdings immer die Umstände des Einzelfalles, die entsprechende Grenze kann nicht in einer fixen Verhältniszahl ausgedrückt werden (vgl. BGer 4A_155/2019 vom 18. Dezember 2019 E. 4.1). 4. Würdigung