Parteien ins Ermessen der Arbeitgeberin gestellt ist, kann es sich um einen variablen Lohnbestandteil handeln, wenn die Vergütung nicht zweitrangig und deshalb nicht akzessorisch ist. Bei einem niedrigen Einkommen kann die Akzessorietät bereits bei einem im Verhältnis zum Lohn geringeren Bonus nicht mehr vorliegen, während bei mittleren und höheren Einkommen die Akzessorietät in der Regel erst zu verneinen ist, wenn regelmässig ein gleich hoher oder höherer Bonus als der (Fix- ) ausbezahlt wird.