Die Klägerin habe selbst zugegeben, dass sie ihre Ziele nicht erreicht habe. Sie lege auch nicht dar, dass sie die Ziele erreicht hätte, wenn sie die Scorecard bereits Anfang Jahr mitgeteilt erhalten hätte. Es sei nicht wahr, dass sie den Bonus aufgrund des unterjährigen Austritts nicht hätte erreichen können, denn die für ihre Zielemassgebenden Tätigkeiten seien nicht dem Weggang der Klägerin fortgeführt worden. Das Jahr 2021 sei aber aufgrund der Coronapandemie ein schlechtes Geschäftsjahr gewesen und die Zielvorgaben seien unternehmensweit grösstenteils verfehlt worden (act. 8 Rz. 57 ff., Rz. 93 ff., Rz. 116 ff., Rz. 146 ff.).