Die Klägerin habe für das Jahr 2021 im Ergebnis keines der angestrebten Ziele erreicht, weshalb selbst wenn ein pro rata Anspruch vorliegen würde kein Bonus geschuldet sei. Es sei richtig, dass die Ziele für das Jahr 2021 ausserordentlich spät festgelegt worden seien. Dies wäre P._____s Aufgabe gewesen, er sei seiner Pflicht aber nicht rechtzeitig nachgekommen und aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls von P._____ hätten dessen Vorgesetzte realisiert, dass die Bonusziele noch nicht vereinbart worden waren und habe dies sowohl für die Klägerin als auch alle anderen Mitarbeiter nachgeholt. Die Klägerin habe selbst zugegeben, dass sie ihre Ziele nicht erreicht habe.