Die Scorecard 2021 habe im Einklang mit dem Arbeitsvertrag sowohl Unternehmens- als auch individuelle Ziele enthalten, die Klägerin habe keinen Anspruch auf eine jährlich gleichbleibende Scorecard bzw. unveränderte Zielvorgaben. Da der Bonus als Gratifikation ausgestaltet gewesen sei, habe sie ihr Ermessen ausüben dürfen und müssen und die Scorecards jährlich angepasst. Es sei für die Berechnung des Bonus irrelevant, dass die Klägerin die Scorecard nicht akzeptiert habe. Die Klägerin habe für das Jahr 2021 im Ergebnis keines der angestrebten Ziele erreicht, weshalb selbst wenn ein pro rata Anspruch vorliegen würde kein Bonus geschuldet sei.