2.18. Die Bonusberechnung für das Jahr 2020 sei korrekt und der Bonus sei korrekt ausbezahlt worden. Weder sei das Fixum im Jahr 2020 zu tief gewesen noch müsse der Bonus erhöht werden. Der Bonus sei vertraglich nicht als Prozentsatz vom Grundlohn vereinbart gewesen, weshalb sich der Bonus bei höherem Grundlohn nicht erhöht hätte. Als Vergleich sei festzuhalten, dass die Regionaldirektoren einen Zielbonus von jeweils 40% des Grundlohnes gehabt hätten, während der Zielbonus bei der Klägerin zu Beginn ihrer Anstellung 58% und nach der Erhöhung des Grundlohns per 1. März 2021 immer noch 49% betragen habe.