Zu den Reisespesen betont die Klägerin, dass die Regionaldirektoren zusätzlich zur Spesenpauschale von Fr. 1'800.– pro Monat auch ein 1. Klasse GA erhalten hätten, es fielen also gar keine Reisespesen an. Dass alle Regionaldirektoren ein 1. Klasse GA erhielten, wird von der Beklagten nicht in Abrede gestellt (mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2021, in welchem die Mitarbeitenden gemäss der Beklagten aufgrund der Pandemie ausnahmsweise keine GAs erhalten hätten). Unter diesem Gesichtspunkt ist tatsächlich nicht ohne weiteres ersichtlich, inwiefern bei den Regionaldirektoren noch zusätzliche Reisekosten anfallen könnten und die Beklagte führt dazu auch nichts aus.