4.6.2. Die Klägerin erhielt ab 1. Januar 2020 einen Fixlohn von Fr. 126'000.– und ab 1. März 2021 einen solchen von Fr. 150'000.– pro Jahr. Die Klägerin selbst führt aus, der Fixlohn des jüngsten, neuesten und am schlechtesten bezahlten männlichen Kollegen habe Fr. 170'400.– betragen (H._____). Diese Zahl wird auch von der Beklagten bestätigt und ist durch Urkunden erstellt (act.