sachlichen Gründe gerechtfertigt, dass der Klägerin, nachdem diese sich über den Lohn intern beschwert, nach unbestritten gebliebenen Aussagen der Klägerin eine Lohnerhöhung auf Fr. 150'000.– Fixlohn gewährt und sodann gar eine auf Fr. 170'400.– Fixlohn anbot (act. 5/11), also denselben Fixlohn, wie ihn auch der Regionaldirektor H._____ erhielt, angeboten wurde. Die Beklagte führt aus, dieses Angebot sei erfolgt, weil man die Klägerin in einer schwierigen Personalsituation habe vom Weggang abhalten wollen. Das Angebot zeigt jedoch, dass die Arbeit der Klägerin von der Beklagten doch als vergleichbar bzw. gleichwertig zu jener von H.___