arbeiten abgeschlossen waren – seine Funktion gemäss eigenen Aussagen mit gleichem Verantwortungsbereich (act. 5/7) an die Klägerin. Unter diesem Gesichtspunkt ist nicht ersichtlich, inwiefern ein Lohn der Klägerin, der nicht nur deutlich tiefer ist als jener des Vorgängers P._____, sondern auch deutlich tiefer als jener der Regionaldirektoren, welche wiederum deutlich weniger verdienten als P._____, durch die Zahl der Unterstellten oder den Umsatz sachlich begründet sein soll. Ebenso spricht gegen die Behauptung der Beklagten, die Lohndifferenz sei durch die genannten - 38 -