Diese Zahlen werden von der Klägerin nicht bestritten. Gegen die Annahme, dass diese Kriterien (sachliche und damit zulässige) Gründe für die Lohndifferenzen darstellen, spricht jedoch, dass P._____ als Vorgänger der Klägerin in der Funktion Head of I._____, der den Bereich neu aufbaute und gemäss unbestritten gebliebenen Ausführungen der Klägerin während seiner gesamten Tätigkeitszeit in dieser Funktion weniger Unterstellte hatte als die Klägerin und weniger Umsatz erzielte, deutlich mehr verdiente als die Regionaldirektoren D._____, F._____ und H._____.