Die Beklagte führt zunächst an, die Regionaldirektoren, mit denen die Klägerin sich vergleiche, hätten bessere Ausbildungen und bessere Berufserfahrungen mitgebracht als die Klägerin, was als sachliche Gründe zu den höheren Löhnen geführt habe. Hinsichtlich der Ausbildung und Berufserfahrung der Regionaldirektoren äussert sich die Beklagte dahingehend, die Mehrheit der Kollegen der Klägerin habe eine höhere Fachausbildung im Bereich Wirtschaft und Recht absolviert, während die Klägerin ihren MBA erst noch habe abschliessen müssen und bei Stellenantritt nur über ein Studium der Betriebsökonomie und eine Ausbildung als Physiotherapeutin verfügt habe.