4.3.5. Sodann führt die Beklagte an, die Regionaldirektoren hätten "substantiell mehr und anderes Business verantwortet als die Klägerin". Allerdings konkretisiert sie diese Aussage im Folgenden nicht, womit sie ihrer Behauptungslast nicht Genüge tut und darüber auch kein Beweis abzunehmen ist.