4.3.1 Nebst dem Vergleich mit ihrem Vorgänger P._____ zieht die Klägerin auch den Vergleich mit den Regionaldirektoren. Die Klägerin ist der Ansicht, sie sei ebenfalls Mitglied der Geschäftsleitung und auf derselben Stufe wie die Regionaldirektoren gewesen, mit welchen ein Lohnvergleich entsprechend angebracht sei.