und die Ausbildung der anderen Country Manager in Bezug auf die Spezialisierung. Dass P._____, der für den Neuaufbau des Bereichs I._____ eingestellt worden war, zunächst eine kleinere Budgetverantwortung hatte, spricht nicht dafür, dass die Tätigkeit der Klägerin generell eine gleich grosse Verantwortung mit sich brachte. Wie auch die anderen aufgeführten Verantwortungsbereiche (Zuständigkeit für AF._____, Ausbildung der Country Manager) stützen diese Ausführungen eher den Standpunkt der Beklagten, dass es sich bei der von der Klägerin unter dem - 30 -