Dies widerspiegelt gerade nicht die genuin strategische Tätigkeit, welche P._____ ausgeübt hat, indem er den Neuaufbau eines Bereichs initiierte. Die Klägerin verweist zudem zwar auf einen von P._____ ausgefüllten Fragebogen hin (act. 5/7), in welchem dieser angibt, die Beförderung der Klägerin sei als klare Nachfolge kommuniziert worden mit gleichem Umfang, Verantwortung und Geographie der Funktion, doch auch daraus ergibt sich nicht die strategische Tätigkeit bzw. der Neuaufbau des Bereichs I._____, sondern die Übergabe der Funktion von P._____ nach der Initiierung des Bereichs, wie dies von der Beklagten behauptet wird.