Die von der Beklagten als Grund für die stärker strategisch ausgerichtete Tätigkeit von P._____, nämlich den Neuaufbau von I._____, geben die Zeugnisse jedoch nicht wieder und ergibt sich auch nicht aus den diesbezüglichen Behauptungen der Klägerin (act. 12 Rz. 63 f.), vielmehr wird dort betont, dass die Klägerin den Bereich weiter ausgebaut habe. Dies widerspiegelt gerade nicht die genuin strategische Tätigkeit, welche P._____ ausgeübt hat, indem er den Neuaufbau eines Bereichs initiierte.