Wenn der Vorgänger im Unternehmen einen anderen Posten übernimmt, kann der Grund dafür auch darin liegen, dass sich die Stellencharakteristika des bisher bekleideten Postens durch die Entwicklung des Unternehmens in die eine oder anderer Richtung verändert haben (vgl. BGer 4A_636/2020 vom 20. Juli 2021 E. 6.2 f.). Es besteht ein wesentlicher Unterschied betreffend Anforderungen und Verantwortung, ob jemand auf strategischer Ebene neue Prozesse in Gang setzt oder das Angefangene weiterführt und fortsetzt (vgl. Urteil OGer ZH LA200010 vom 29. Oktober 2020 E. 3.ee).