4.2.4. Bei der Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, sind objektive Kriterien, die den Wert der Arbeit beeinflussen, wie der konkrete Aufgabenbereich, die Leistung oder die Risiken und die Verantwortung zu berücksichtigen. Auch die Entwicklung des Unternehmens kann bei der Lohnfestsetzung berücksichtigt werden, da die Stellencharakteristika zum Zeitpunkt der Anstellung vom Entwicklungsstand des Unternehmens abhängen können.