4.2.3. Die Beklagte führt weiter an, die Tätigkeit von P._____ und der Klägerin sei nicht vergleichbar gewesen, da – zusammengefasst – ersterer vor allem strategisch und die Klägerin überwiegend (nur) operativ tätig gewesen sei. P._____ sei für den Neuaufbau des Bereichs I._____s eingestellt worden, die Klägerin habe diesen Bereich nach dem Aufbau operativ geleitet, was nicht vergleichbar sei.