Darin liege keine Geschlechterdiskriminierung. Die Höhe der Pauschalspesen entspreche im Durchschnitt den tatsächlichen Auslagen, die durch die Pauschale abgegolten werde, weshalb die Steuerbehörde das Spesenreglement auch genehmigt habe. Dass sodann infolge der pandemiebedingten geringeren Reisetätigkeit Mitarbeitende mit einer Spesenpauschale bessergestellt seien, könne keine Ungleichbehandlung zur Folge haben, sondern sei auf ausserordentliche, zeitlich beschränkte Umstände zurückzuführen. Im Übrigen habe auch W._____ Pauschalspesen bezogen.