_ habe aus doppelt so vielen Mitarbeitern bestanden habe wie jenes der Klägerin und siebenmal so viel Umsatz generiert. H._____ habe zudem relevante Berufserfahrung als Director respektive Sales Director sowie einen regulären Universitätsabschluss auf Masterstufe mitgebracht. Gleiches gelte für F._____, der ein doppelt so grosses Team geführt, ein Vielfaches des Umsatzes zu verantworten gehabt habe und zudem 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen könne. Zudem habe der Zielbonus der Klägerin höher gelegen als bei H._____ und F._____, das - 23 -