− der zu verantwortende Umsatz sowie die Gesamtgrösse des zu führenden Teams bei den anderen Regionaldirektoren um ein Vielfaches höher sei als bei der Klägerin. Die Klägerin sei als Head of I._____ Schweiz im Jahr 2020 einen vergleichsweise bescheidenen Umsatz von CHF 14.9 Mio verantwortlich gewesen. Die Teams von D._____ und H._____ hätten indes einen Umsatz von über CHF 100 Mio. generiert und auch F._____ Team habe fünfmal mehr Umsatz generiert als das gesamte Team der Klägerin.