− die Mehrheit der Kollegen eine höhere Fachausbildung im Bereich Wirtschaft und Recht absolviert hätten, während die Klägerin ihren MBA erst noch hätte abschliessen sollen und bei Stellenantritt "lediglich" über ein abgeschlossenes Studium der Betriebskökonomie der J._____, welches sie berufsbegleitend absolviert habe, sowie einen Abschluss als diplomierte Physiotherapeutin.