Er habe die Weiterbildung zum Executive MBA erfolgreich absolviert. All diese Berufserfahrungen und Ausbildungen seien zwingend erforderlich gewesen, um den Aufbau der Business Unit erfolgreich meistern zu können und anschliessend die Rolle als Managing Director und in der Folge als Country Manager ausüben zu können. Die Klägerin wäre für den Aufbau einer neuen Business Unit aufgrund ihrer vergleichsweise bescheidenen Ausbildung und Berufserfahrung nicht qualifiziert gewesen. P._____ sei gezielt für diese frühe Phase der Entwicklung des Geschäftsbereichs I._____ angestellt worden.