Die Beklagte erklärt, die Tätigkeit von P._____ und der Klägerin könne man nicht vergleichen. P._____ sei per 1. März 2018 angestellt worden, um den Bereich I._____ in der ganzen Schweiz aufzubauen. Er habe dazu erst die Strukturen schaffen müssen, um innerhalb der bestehenden Organisation eine eigene Business Unit aufzubauen und diese Business Unit intern und extern aufbauen sowie etablieren müssen. Als er diese Aufbauarbeiten erfolgreich umgesetzt gehabt habe, habe er die Aufgabe des Managing Directors übernommen.